Compliance

Das Zeppelin Lab und unser Mutterkonzern Zeppelin haben sich über Jahre und Jahrzehnte hinweg einen exzellenten Ruf erarbeitet. Technischer Pioniergeist, Qualität, Kundenorientierung, Zuverlässigkeit und verantwortungsvolle Unternehmensführung haben den Zeppelin Konzern zu einem führenden Unternehmen in seinen Märkten gemacht und sind ebenso die Leitmotive aller Innovationsprojekte im Z LAB. Zeppelin steht, gerade als Stiftungsunternehmen, für Spitzenleistungen mit hohem Anspruch. Der Verhaltenskodex für Business Ethik und Compliance des Zeppelin Konzerns steckt den ethisch-rechtlichen Rahmen ab, indem wir handeln. Er definiert die grundlegenden Prinzipien für unser Verhalten innerhalb von Zeppelin und in Beziehung zu unseren Partnern und der Öffentlichkeit. Er legt die Prinzipien unseres unternehmerischen Handelns dar und ist Ausdruck unserer Unternehmenswerte.

Wir verpflichten uns zu einem respektvollen Umgang miteinander

Unsere Mitarbeitenden sind das Fundament für den Erfolg des Zeppelin Konzerns. Damit sich ihre Stärken entfalten können, schaffen wir ein Arbeitsumfeld, das diese Wertschätzung lebt und Integrität fördert.

Wir tolerieren weder Diskriminierung noch Belästigungen. Unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht oder Rasse zählen für uns Leistungen und partnerschaftliches Verhalten. Ungeachtet von politischem oder gewerkschaftlichem Engagement, von Religion, körperlicher Konstitution oder sexueller Identität beurteilen wir Arbeitsergebnisse objektiv. Aus diesem Grund haben Verleumdungen, Einschüchterungen, Drohungen und Schuldzuweisungen bei uns keinen Platz. Fairness, Respekt, Teamgeist und Offenheit prägen die Zusammenarbeit mit Vorgesetzten, Kollegen und Kolleginnen sowie Mitarbeitenden.

Diese Grundsätze gelten auch für das Verhalten gegenüber externen Partnern. Wir respektieren und fördern Arbeitnehmerrechte und verfolgen einen partnerschaftlichen und lösungsorientierten Umgang mit den Arbeitnehmervertretungen. Wir fördern gezielt bereichs- und länderübergreifende Zusammenarbeit. Die entscheidenden Kriterien für die Auswahl und Förderung unserer Mitarbeiter sind Leistung, Entwicklungsfähigkeit und persönliche Qualifikation jedes Einzelnen. Wir setzen uns für eine Kultur des Lernens ein, in der sachorientiertes Feedback von allen Beteiligten gewünscht und geschätzt, persönliche Angriffe aber abgelehnt werden. Arbeiten bei Zeppelin bedeutet, Vertrauen in die Kraft der eigenen Leistungen zu haben, anderen mit Achtung und Respekt zu begegnen und Vorbild durch exzellente Arbeitsergebnisse zu sein.

Wir verpflichten uns zu nachhaltigem Unternehmertum

Zeppelin ist dem Gemeinwohl und dem Gedanken der Nachhaltigkeit verpflichtet. Diese elementaren Grundsätze prägen unsere Handlungsweise unter ökologischen, sozialen und ökonomischen Gesichtspunkten. Unsere mehr als 100-jährige Geschichte zeigt, dass Zeppelin nicht auf den kurzfristigen Erfolg baut. Wir wirtschaften langfristig und führen einen Teil unserer Gewinne an die Zeppelin-Stiftung der Stadt Friedrichshafen ab, die sich für Bildung, Forschung, Kultur und Soziales engagiert. Unser Selbstverständnis als Stiftungsunternehmen nachhaltig für uns und unsere Kunden zu wirtschaften, rückt bei unseren Mitarbeitern in ihrer täglichen Arbeit in den Mittelpunkt. Natürliche Ressourcen sollen geschützt, Material gespart und Abfälle reduziert werden. Um den Verbrauch von Rohstoffen und Energie zu verringern und Emissionen zu begrenzen, werden sinnvolle Möglichkeiten der Prozessoptimierung ausgeschöpft. Unsere Infrastruktur wird ausschließlich im Rahmen der jeweiligen genehmigungsrechtlichen Vorgaben errichtet und betrieben.

Zeppelin hat sich auch zum Ziel gesetzt, menschenrechts- und umweltbezogene Risiken nicht nur im eigenen Geschäftsbereich zu verhindern, sondern dies auch bei Geschäftspartnern durch strenge Auswahlverfahren sowie durch Kontrollmechanismen und Präventionsmaßnahmen zu gewährleisten. Daher werden bei der Auswahl von Geschäftspartnern neben ökonomischen Aspekten auch ökologische und soziale Kriterien berücksichtigt. Wer gegen Umweltauflagen und Menschenrechte verstößt, Mitarbeitenden keine fairen und gesunden Arbeitsbedingungen stellt, bsp. Mitarbeitende ausbeutet, Kinder- oder Zwangsarbeit zulässt, die Koalitionsfreiheit der Mitarbeitenden sowie deren Recht auf Kollektivverhandlungen missachtet, keinen angemessenen Lohn und faire Arbeitsbedingungen sicherstellt, oder sich diesbezüglich in gesetzlichen Grauzonen bewegt oder gegen gesetzliche Vorgaben bewusst verstößt, wird von uns als Geschäftspartner nicht akzeptiert. Ebenso werden wir entsprechende Verstöße im eigenen Geschäftsbereich nicht akzeptieren und umgehend abstellen.

Zeppelin erfüllt die arbeitsschutzrechtlichen Gesetze und setzt sich gemeinsam mit seinen Mitarbeitenden für ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld ein. Die Gesundheit unserer Mitarbeitenden liegt gleichermaßen im Interesse jedes Einzelnen wie des Unternehmens. Fachleute für Arbeitsmedizin und -sicherheit unterstützen das Management bei der Verhütung von Krankheiten und Unfällen. Die jeweiligen Bestimmungen zur Arbeitssicherheit sind einzuhalten. Dabei ist jeder Mitarbeitende für die Sicherheit in seinem Bereich und die Sicherheit seiner Kolleginnen und Kollegen mitverantwortlich.

Wir schützen unseren Wissensvorsprung und respektieren die Schutzrechte Dritter

Das materielle und geistige Eigentum von Zeppelin ist gegen Verlust, Diebstahl und Missbrauch zu schützen. Unser Firmenwert basiert auf den Ideen und der Schaffenskraft der Menschen, die sich für den Erfolg von Zeppelin einsetzen und in der Vergangenheit eingesetzt haben. Erfolgreiches Wissensmanagement hat diesen Mehrwert von Generation zu Generation fortgeführt. Erfindungen, Patente und sonstiges Know-how sind ebenso wie unsere Marken von überragendem Wert. Wir schützen diese immateriellen Vermögenswerte, weil sie für die Zukunft unseres Unternehmens erhebliche wirtschaftliche Bedeutung haben. Betriebsgeheimnisse und Zukunftswissen dürfen nicht ohne rechtliche Absicherung an Dritte weitergegeben oder gar öffentlich gemacht werden. Kein Mitarbeitender darf geistiges Eigentum von Zeppelin für eigene Zwecke missbrauchen. Alle Mitarbeitenden sind aufgefordert, Datenbestände gegen den unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen und Einsichtmöglichkeiten auf geschäftliche Unterlagen zu vermeiden. IT-Sicherheit, Datensicherheit und Datenschutz haben bei uns einen hohen Stellenwert. 

Wir haben hierfür spezielle Verantwortungsbereiche geschaffen. Wir verpflichten uns, das materielle und geistige Eigentum Dritter zu respektieren und lehnen rechtswidrige Wege der Informationsbeschaffung ab. Unter Betriebsgeheimnisse fallen alle Informationen, die nicht öffentlich zugänglich sind, aber einen hohen Wert für das Unternehmen oder seine Wettbewerber darstellen, sowie jede Information, über die ausschließlich das Unternehmen verfügt. Sich mit fremden Federn zu schmücken, ist nicht Teil der Kultur von Zeppelin. Wir arbeiten nicht mit ausgeforschtem Wissen und bedienen uns keiner Ideen, die nicht durch unsere eigene Leistung und unser eigenes Know-how entstanden sind. Wettbewerbsbeobachtung ist notwendig und erwünscht. Wir sammeln aber keine vertraulichen Informationen bei Wettbewerbern oder fragen Kunden danach. Wer unberechtigt in den Besitz von Betriebsgeheimnissen anderer Unternehmen gelangt, ist diesen Unternehmen gegenüber verpflichtet, Informationen zu schützen und sie nicht zu unseren Gunsten zu verwenden.

Wir verpflichten uns zu Integrität und Transparenz

Unsere Mitarbeitenden vermeiden jede Kollision ihrer privaten Interessen mit denen des Unternehmens. In unseren Entscheidungen lassen wir uns nicht von privaten Interessen oder persönlichen Beziehungen lenken. Geschäftsbeziehungen basieren auf sachlichen Kriterien, dazu gehören Preis, Qualität oder das Bestehen einer gewachsenen, fairen Zusammenarbeit.Beziehungen, aus denen rein persönliche materielle oder immaterielle Vorteile gezogen werden, dürfen einen Vertragsabschluss, die Fortsetzung oder Beendigung einer Geschäftsbeziehung nicht beeinflussen. Wir lehnen alle Fälle ab, in denen Zeppelin Mitarbeitende oder deren Angehörige, ob selbst oder über Dritte, eine Liefer- oder Leistungsbeziehung zu Zeppelin aufbauen.

Jeder Mitarbeitende muss die beabsichtigte Aufnahme eines weiteren Beschäftigungsverhältnisses – auch im Rahmen einer freien Mitarbeit – oder die Absicht einer aktiven unternehmerischen Betätigung grundsätzlich von seinem Vorgesetzten genehmigen lassen. Dies gilt besonders für die Übernahme von Funktionen in Unternehmen, mit denen Zeppelin in Geschäftsbeziehung oder einem Wettbewerbsverhältnis steht. Zeppelin begrüßt jedes ehrenamtliche Engagement seiner Mitarbeitenden, das mit der Erfüllung der arbeitsvertraglichen Verpflichtungen gegenüber Zeppelin vereinbar ist. Bei privaten Meinungsäußerungen von Mitarbeitenden in der Öffentlichkeit darf nicht der Anschein erweckt werden, es handele sich um die Haltung des Unternehmens. Sollte ein Mitarbeitender in einen tatsächlichen oder potenziellen Interessenkonflikt geraten, so ist dieser dem Vorgesetzten umgehend anzuzeigen und mit ihm gemeinsam aufzulösen.

Wir verpflichten uns zu Objektivität und Unvoreingenommenheit

Wir treffen unsere Entscheidungen frei und unabhängig, ohne Abhängigkeitsverhältnisse entstehen zu lassen. Wir lassen uns von Lieferanten, Dienstleistern oder Kunden nicht begünstigen. Im Umgang mit Geschäftspartnern dürfen materielle oder moralische Abhängigkeiten keine Rolle spielen. Wir lehnen eine Geschäftspolitik ab, bei der „eine Hand die andere wäscht“. Einladungen von Geschäftspartnern zu Veranstaltungen oder Geschäftsessen nehmen wir nur an, wenn ein nachweisbar geschäftlicher Zweck gegeben ist und der Geschäftspartner oder sein Vertreter anwesend ist. 

Die Einladung muss dem Verhältnis zu diesem Geschäftspartner angemessen sein und darf den Rahmen üblicher Gastfreundlichkeit nicht überschreiten. Über Einladungen von Geschäftspartnern ist der Vorgesetzte zu informieren. Geschenke von Geschäftspartnern müssen sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegen sowie in Art und Umfang angemessen sein. Einladungen von Geschäftspartnern zu deren Veranstaltungen mit überwiegend privatem Charakter sind in genehmigten Ausnahmefällen erlaubt, wenn die maßgeblichen Kosten der Veranstaltung von Zeppelin oder vom Mitarbeitenden selbst getragen werden.

Wir verpflichten uns zu Rechtschaffenheit bei unseren geschäftlichen und gesellschaftlichen Aktivitäten

Geschäftsabschlüsse erreichen wir ausschließlich durch die Qualität und Leistungsfähigkeit unserer Produkte oder Dienstleistungen. Umsätze werden nicht durch Geschenke, Spenden, Bestechung oder Korruption gefördert. Die Grundsätze von Ehrlichkeit und Integrität sind bei allen geschäftlichenund gesellschaftlichen Aktivitäten einzuhalten. Beziehungsmanagement ist Teil des Geschäftserfolgs. Es bewegt sich weder in rechtlichen Grauzonen noch wird es mit unzulässigen Mitteln betrieben. Mitarbeitende von Zeppelin nehmen weder direkt oder indirekt Bestechungsleistungenan noch machen sie selbst ein Angebot. Bestechung ist eine Straftat im geschäftlichen Verkehr ebenso wie gegenüber Amtsträgern. Im Umgang mit staatlichen Stellen oder Behörden werden keine Zahlungen oder Vorteile versprochen oder gewährt, um Entscheidungen von Beamten oder anderen Amtsträgern zu Gunsten von Zeppelin zu beeinflussen. Wir machen keine Geschenke, um unsere Stellung im Markt unangemessen zu beeinflussen.

Wir nehmen keine Geschenke an, die Auftragsvergaben stimulieren sollen. Geschenke und Zuwendungen, die auf geschäftliche Entscheidungen Einfluss nehmen können, haben zu unterbleiben und dürfen weder angeboten, gewährt, gefordert noch angenommen werden. Dies gilt auch, wenn durch sie nur der Anschein einer Einflussnahme erweckt werden könnte, und in besonderem Maße für Auftragsanbahnungen und Geschäftsabschlüsse. Über Spenden und Sponsorengelder, die über lokal und temporär begrenzte Aktivitäten sowie über Kleinspenden hinausgehen, entscheiden ausschließlich die Gesellschaftergremien des Zeppelin Konzerns. Gleiches gilt für politisch motivierte Spenden, Beiträge an politische Parteien oder für Mitgliedschaften in Interessenvertretungen und Verbänden.

Wir verpflichten uns zu einer transparenten Finanzberichterstattung

Unsere Partner vertrauen darauf, dass wir sie ausschließlich wahrheitsgetreu über Geschäftsverlauf, Ergebnisse und Perspektive des Unternehmens informieren. Dazu zählen Kunden, Geschäftspartner, Banken, Rating-Agenturen, Mitarbeitende, Finanzbehörden sowie unsere Gesellschafterin. Die Korrektheit unserer Buchführung, Aufzeichnungen und Finanzberichterstattung sind Maßstab unserer Glaubwürdigkeit. Eine unzutreffende oder unvollständige Berichterstattung kann den Anschein finanzieller Unregelmäßigkeiten, der Irreführung oder des Betrugs erwecken. Interne Kontrollsysteme dokumentieren wesentliche Geschäftsprozesse angemessen und stellen sicher, dass rechnungslegungsrelevante Informationen der Geschäftsvorgänge vollständig und korrekt erfasst werden.

Eine vollständige, klare und nachvollziehbare Beleg- und Aktenführung ist für uns daher eine Selbstverständlichkeit. Aufzeichnungen und Akten sind so zu führen, dass Wirtschaftsprüfer und Finanzbehörden jederzeit deren System und Inhalte nachvollziehen können. Unsere Prozesse sind so transparent und strukturiert, dass andere Mitarbeitende sie immer fortführen können. Gesetzliche oder interne Aufbewahrungspflichten sind einzuhalten. Unterlagen, die im Zusammenhang mit behördlichen oder gerichtlichen Verfahren stehen, dürfen nicht vernichtet werden. Jede Dokumentation muss formal korrekt und inhaltlich stimmig erfolgen, sodass sie im Bedarfsfall auch Dritten vorgelegt werden kann.

Wir verpflichten uns zu einer verlässlichen Kommunikation

Eine transparente, zeitnahe und verlässliche interne wie externe Kommunikation ist bedeutender Bestandteil unserer Unternehmenskultur. Eine Fehlinformation von Mitarbeitenden und Kollegen, der Öffentlichkeit, des Marktes und unserer Kunden ist für uns nicht akzeptabel. Kunden sollen in geeigneter Weise Zugang zu den Informationen erhalten, die für eine vernünftige Geschäftsentscheidung notwendig sind. Dies kann beispielsweise durch allgemeine schriftliche Produktinformationen oder durch Vertriebsrepräsentanten erfolgen. Kundenbeschwerden nimmt Zeppelin sehr ernst und bearbeitet sie prompt und fair. Alle Informationen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, sind wahrheitsgemäß. Fehlerfreie Qualität ist unser Anspruch. Unsachgemäße, missverständliche, unvollständige oder unbedachte Äußerungen können falsch ausgelegt, missbraucht oder aus dem Zusammenhang gerissen werden und so erheblichen Schaden verursachen.

Auch die Kommunikation via E-Mail oder Internet hat deshalb auf korrekte Weise zu erfolgen. Grundsätzlich dürfen Informationen an die Öffentlichkeit nur über hierzu autorisierte Mitarbeiter erfolgen. Wer öffentlich als Vertreter von Zeppelin auftritt, ohne zuvor autorisiert worden zu sein, muss deutlich machen, dass er als Privatperson handelt. Bei Anfragen von Ermittlungsbehörden ist sofort die Rechtsabteilung einzubeziehen. Der Grundsatz der redlichen Kommunikation ist ebenso gegenüber Mitarbeitenden und Kollegen einzuhalten. Wir informieren unsere Mitarbeitenden umfassend, regelmäßig und zeitnah über Ziele, Pläne, Unternehmensdaten und machen Entscheidungen transparent.

Wir verpflichten uns zur Einhaltung des Außenhandelsrechts

Zeppelin respektiert alle nationalen und internationalen Zollgesetze sowie Außenhandels-, Antiterror-, und Embargobestimmungen. Wir unterstützen die Bestrebungen der Völkergemeinschaft zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus sowie zur Verhinderung der Herstellung und Weiterverbreitung chemischer, biologischer und atomarer Waffen. Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, die Beschränkungen und Verbote des Außen- und Binnenhandels mit bestimmten Waren, Technologien oder Dienstleistungen einzuhalten.

Die Handelsverbote und Beschränkungen im Rahmen internationaler Embargos und der internationalen Terrorismusbekämpfung, die auch den Kapital- und Zahlungsverkehr betreffen können, sind zwingend zu beachten. Hierzu gehören auch Reexportbestimmungen anderer Länder, wie beispielsweise der USA. Können Zweifel an der erlaubten Verwendung oder Weitergabe unserer Produkte nicht beseitigt werden, ist auf das Geschäft zu verzichten.

Wir verpflichten uns zu Fairness im Wettbewerb

Zeppelin bekennt sich zur marktwirtschaftlichen Ordnung und unterstützt einen fairen, freien Wettbewerb. Wo immer Zeppelin tätig ist, hält das Unternehmen Kartell- und Handelsgesetze, Gesetze zur Preisbildung, zum Wettbewerbsrecht und zum Verbraucherschutz ein. Den Abschluss rechtswidriger Absprachen mit Wettbewerbern sowie sonstige Verstöße gegen Wettbewerbsgesetze tolerieren wir nicht. Auch nur der Anschein unlauterer Absprachen mit anderen Marktteilnehmern ist zu vermeiden.

Bei Zweifeln in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten ist die Rechtsabteilung zu Rate zu ziehen. Zeppelin überzeugt durch die Darstellung eigener Stärken und verbessert seine Position nicht durch die Abwertung von Wettbewerbern. Informationen über Kunden und Wettbewerber werden nur aus allgemein zugänglichen Quellen beschafft. Wir respektieren die Innovationskraft unserer Wettbewerber.

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Verhaltenskodex für Partner, Lieferanten und Dienstleister

Als Stiftungsunternehmen ist für Zeppelin eine ökologische und sozial verantwortungsvolle Konzernführung eine Selbstverständlichkeit.

Unser selbsterklärtes Ziel ist es, unser unternehmerisches Handeln sowie unsere Produkte und Dienstleistungen laufend im Sinne der Nachhaltigkeit zu optimieren. Diesen ganzheitlichen Ansatz erwarten wir auch von unseren Lieferanten und Dienstleistern

Aus diesem Grund haben wir einen gemeinsamen Verhaltenskodex initiiert. Diese Leitlinien, Grundsätze und Anforderungen gelten als Grundlage für eine gewinnbringende Zusammenarbeit.

Hinweise geben

Regelkonformes und ethisch einwandfreies Verhalten ist unser Anspruch in allen Geschäftssituationen und an alle unsere Mitarbeitenden und Führungskräfte. Da Verstöße unserem eigenen ethischen Anspruch widersprechen und den wirtschaftlichen Erfolg ebenso wie die Sicherheit unserer Mitarbeitenden gefährden können, ist es wichtig, nicht wegzuschauen, sondern mögliches Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen.

Jeder einzelne Mitarbeitende aber auch jeder unserer Geschäftspartner, kann dazu beitragen, das Vertrauen zu schützen, welches wir in der Tradition unseres Unternehmens erworben haben. Das heißt nicht nur, Regeln einzuhalten, sondern auch, Verstöße rechtzeitig zu identifizieren, Hinweise darauf zu geben und mögliche Missstände abzustellen. Zur Abgabe von Hinweisen stellt Zeppelin verschiedene vertrauliche Meldewege bereit: Die Kontaktaufnahme direkt über unsere verantwortliche Compliance Beauftragte im Z LAB Marina Heymann sowie anonym über das Hinweisgebersystem Zeppelin Trust Line.

Marina Heymann
Compliance Beauftragte
Zeppelin Lab GmbH
Zossener Str. 55-58, 10961 Berlin
Email: marina.heymann@z-lab.com
Telefon: +49 (0)151 44069028

Zeppelin Trust Line

Zeppelin Trust Line ist das Online-Hinweisgeber-System des Zeppelin Konzerns. Es steht allen Mitarbeitenden, Geschäftspartnern und Kunden zur Verfügung. Über das System können Hinweise, das heißt Meldungen zu schwerwiegenden Verstößen gegen unsere Werte, Compliance-Vorschriften oder geltendes Recht, abgegeben werden.

Zeppelin Trust Line funktioniert wie ein elektronisches Postfach, in dem Meldungen rund um die Uhr zur Kenntnis gebracht werden können. Der wichtigste Unterschied zu den weiteren Kontaktmöglichkeiten ist, dass dem Hinweisgeber über die Zeppelin Trust Line Anonymität zugesichert werden kann. Die elektronische Plattform liegt auf einem externen Server – eine Rückverfolgung der abgegebenen Hinweise ist nicht möglich.